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Mietkaution klug anlegen

(Foto: Images Money/flickr.com)

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Ärgerlich ist es immer wieder, wenn zu der Miete für die neue Wohnung auch noch eine Makler-Courtage und die Kaution verlangt wird. So ist selbst ein Umzug in eine günstigere Mietwohnung immer wieder ein Finanzakt, der finanziell gut vorbereitet werden sollte.

Wer da nicht auf Überziehungs- und Kleinkredit zurückgreifen möchte und kann, der sollte schon frühzeitig anfangen, regelmäßig Summen für den geplanten Umzug zurückzulegen. Dabei geht natürlich nur eine der beiden zusätzlich aufzubringenden Summen in die Tasche eines Dritten, und zwar in die des Makler. Die Kaution hingegen dient der alleinigen Sicherheit des Vermieters, von der er im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder nach einem Auszug ausstehende Schönheitsreparaturen bezahlen kann. Die verliebende Summe allerdings wird dem Mieter nach Auszug wieder ausbezahlt. Gut ist dann natürlich, wenn man die Mietkaution anlegen lässt. Von solch einer Sicherung des Geldes profitiert dann nämlich nicht nur der Vermieter!

Klare Richtlinien vom Staat

Generell gilt, dass der Mieter ein gesetzlich verankertes Recht auf eine verzinste Anlage seines Geldes seitens des Vermieters hat. Letzterer ist somit verpflichtet, den an ihn ausbezahlten Betrag nicht nur zu einem üblichen Zinssatz für dreimonatig angelegtes Tagesgeld anzulegen, sondern auch dies getrennt von seinem privaten Vermögen zu halten. Dies schreibt das BGB im Paragraphen 551 vor und macht nur bei Wohnräumen wie Studentenwohnheim und ähnlichem eine Ausnahme. Auch regelt das Gesetz die maximale Höhe der zu entrichtenden Kaution. Diese darf nicht mehr als drei Kaltmonatsmieten betragen, alles andere wäre nur in äußersten Ausnahmen zugelassen.

Richtig verhandeln

Wer allerdings schlau ist, der versucht sich mit dem Vermieter auf eine höhere Verzinsung einzulassen. Gesetzlich ist Letzterer zwar nicht dazu verpflichtet, profitiert aber auch davon, wenn die letztlich am Objekt entstandenen Schäden teurer werden als es die Kaution allein decken kann, oder der Mieter durch Arbeitslosigkeit in Zahlungsrückstand gerät. Der Vermieter verfügt dann über eine weitaus größere Sicherheit. Solch eine Vereinbarung sollte aber in jedem Fall schriftlich in Form eines Vertrages verankert werden, damit am Ende der Mietperiode auch der richtige Betrag ausbezahlt wird und es zu keinem Rechtsstreit kommt. Ist solch eine Vereinbarung nicht zustande gekommen, so hat der Mieter dann leider nur da Recht auf das üblich gering verzinste Geld, welches er als Kaution eingezahlt hat.

Mietkaution anlegen – Für jeden ein Gewinn

Jedem ist zu empfehlen, sich über die Rücklageart seiner Kaution zu informieren und gegebenenfalls mit dem Vermieter, sofern er gewillt ist, eine neue Anlange mit höherer Verzinsung auszuhandeln. Mittlerweile gibt es einige Banken, die speziell dafür Anklageoptionen anbieten.

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