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Gas, Wasser, Strom: Liefersperre abwehren

Wenn der Gas-, Wasser- oder Stromversorger mit einer Liefersperre wegen Vermieterschulden droht, sind Mieter oft ratlos.

Der Deutsche Mieterbund empfiehlt in einem solchen Fall, sofort den Mieterverein einzuschalten. Um die Liefersperre abzuwenden, können Mieter den Experten zufolge die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen an den Vermieter zurückhalten und direkt an die Versorgungsunternehmen zahlen. Eine fristlose Kündigung ist den Angaben nach möglich, wenn die Wohnung wegen Liefersperren kalt, dunkel oder ohne Wasser bleibt. Viele Versorgungsunternehmen machten die Wiederaufnahme der Lieferung von einer Übernahme der gesamten Vermieterschulden abhängig. Auch das ist nach Auffassung zahlreicher Gerichte zulässig, wie der Mieterbund berichtet. In diesen Fällen müssten die betroffenen Mieter prüfen, ob bis auf Weiteres auch die Mieten an den Versorger gezahlt werden sollen. Ein weiterer Rat der Experten lautet: Die Stadtverwaltung oder das Bezirksamt einschalten, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

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