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Fledermaus in der Wohnung – was tun?

Was sollte man tun, wenn sich eine Fledermaus in den eigenen vier Wänden verirrt hat?

Hat sich eine Fledermaus verflogen, sollte man alle Fenster weit öffnen, das Licht in der Wohnung löschen, den Raum verlassen und die Tür schließen. Normalerweise fliegen die nächtlichen Besucher dann von alleine nach draußen, denn ein bewohnter Raum bietet ihnen weder Nahrung noch Wasser und stellt daher einen eher lebensfeindlichen Ort dar.

Bevor am Morgen dann die Fenster wieder geschlossen werden, sollte man sorgfältig kontrollieren, ob der ungewollte Besuch den Weg nach draußen tatsächlich selbstständig gefunden hat. Man muss den Fledermäusen dann am nächsten Tag die erneute Einflugmöglichkeit nehmen und das Fenster ab der Dämmerung zulassen.

Was tun, wenn die Fledermaus trotz allem in der Wohnung verharrt?

Besonders Gefäße wie Blumenvasen und Eimer, aber auch Gardinen oder Schubladen können als Fallen wirken, aus denen sich die Besucher unter Umständen selbst nicht mehr befreien können.

Haben sich Fledermäuse in der Wohnung niedergelassen, kann man sie vorsichtig in die Hand nehmen. Fliegende Fledermäuse sollte man nicht versuchen, zu fangen.  Solange die Tiere nicht vorsätzlich verletzt oder getötet werden, verhält man sich nicht wider des Naturschutzes.

Was kann ein Mieter tun, wenn er nicht mehr weiter weiß?

Zum Beispiel kann er sich an den BUND wenden. Zumeist können die Mitarbeiter schon am Telefon die nötigen Anweisungen geben. Wenn in den Wintermonaten ein Quartierwechsel der Tiere ansteht, treten verstärkte Flugaktivitäten auftreten. Geht es um verirrte Vögel, können auch ortsansässigen Ornithologen weiterhelfen.

 

Ist der Vermieter verpflichtet, bei der Beseitigung zu helfen?

Bei Tieren, die durch das offene Fenster hinein gelangen, nicht zwingend. Das eigene Verhalten ist ursächlich dafür, nicht etwa ein Mangel an der Mietsache als solches. Deswegen muss jeder selbst dafür sorgen, dass die Tiere von sich aus die Wohnung verlassen. Ob man Fliegengaze anbringt, ist jedem selbst überlassen.

Wann muss der Vermieter einschreiten?

Sollten sich Ratten durch Rohre und Kabel nagen oder Wespen ein Nest am Giebel anlegen, liegt es in der Verantwortung des Vermieters, diese zu beseitigen. Bei „tierischen Störern“ außerhalb der Wohnungen, wie Wespen-Unterschlüpfen in oder an der Bausubstanz, erfolgt eine sorgsame Abwägung zwischen Gefahr für Leib und Leben der Mieter und dem Naturschutz. Dafür arbeitet der Vermieter dann mit Schädlingsbekämpfern und Naturschutzbehörden zusammen.

Muss der Mieter für die Beseitigung zahlen?

Mieter müssen bestimmte gesetzliche und mietvertragliche Pflichten erfüllen. Dazu gehören auch Ordnung und Sauberkeit innerhalb der Wohnräume. Sollte es dennoch zu einem Schädlingsbefall kommen, etwa durch Silberfische oder Kakerlaken, wird zumeist ein Schädlingsbekämpfer beauftragt. Bei einer Pflichtverletzung des Mieters werden die entstandenen Kosten diesem in der Regel in Rechnung gestellt.

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