Worauf Radler beim Velokauf achten sollten.
1. Ein gutes Alltagsrad gibt es schon ab 500 Euro. Der Fachhändler berät und stellt das Rad individuell ein. Wer dagegen beim Discounter kauft, muss ein wenig Sachverstand mitbringen, denn häufig sind diese Räder nur vormontiert.
2. Federgabel und gefederte Sattelstütze schonen das Kreuz. Ovale, ergonomisch geformte Bio Grips am Lenker verhindern das Einschlafen der Hände bei langen Touren. Für mehr Fahrkomfort sorgen außerdem bequeme Gel-Sättel.
3. Federung: Ein sündhaft teures Fully, also ein voll gefedertes Full-Suspension-Rad, brauchen Normalfahrer nicht, sagt der TÜV. Denn die Federung frisst schon bei leichten Anstiegen recht viel Energie, die eigentlich auf die Straße gehört. Ein Fully macht lediglich Sinn bei rasanten Bergabfahrten im Gelände. Selbst passionierte Mountainbiker greifen heute wieder auf Starrrahmen zurück.
4. Bremsen: Wird´s mal eng, müssen die Stopper richtig zupacken können. Scheibenbremsen bewähren sich vor allem bei Nässe, aber auch preiswertere Seilzugbremsen wie V-Brake oder Cantilever verzögern ausreichend. Neulinge machen sich am besten bei einer Probefahrt mit den Bremsen vertraut, weiß TÜV-Experte Sonntag. Manche Stopper reagieren so ,giftig, dass Unerfahrene schnell einen Sturz riskieren.
5. Lenker: Knackpunkt in Sachen Stabilität bleibt die Lenkeinheit. Von der Kombination Stahlvorbau/Alu-Lenker rät der TÜV ab. Bei zu fester Montage des Lenkers kann sich dieser verformen, und es entsteht ungewollt eine gefährliche Sollbruchstelle. Besteht Unklarheit über den Werkstoff, hilft beim Kauf der Magnet-Check Stahl zieht an, Aluminium nicht. Es empfiehlt sich außerdem, den regelmäßigen Wechsel des sensiblen Bauteils. Je nach Fahrleistung und Belastung ist nach fünf Jahren oft der Austausch fällig. Besonders wer den Alu-Lenker permanent mit schweren Einkaufstaschen behängt, belastet das empfindliche Leichtmetall erheblich.
6. Beleuchtung: Eine funktionierende Beleuchtung ist überlebenswichtig. Die Blinklichter verbietet allerdings die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung. Überhaupt: Batteriebetriebene Scheinwerfer erlaubt der Gesetzgeber nur als Zusatzbeleuchtung und nur dann, wenn sie eine Ladekapazitätsanzeige besitzen. Ausnahme: Sporträder unter elf Kilogramm Gewicht. Alle anderen müssen Dynamo, Vorder- und Rücklicht sowie Reflektoren aufweisen.