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Der Heizungsableser kommt – Ratgeber

Einmal im Jahr kündigt sich der Wärmemessdienst an, um die Erfassungsgeräte an den Heizkörpern zu kontrollieren. Der Deutsche Mieterbund rät, vor dem Termin die Werte selber abzulesen und zu notieren.

 

Dabei sollte die Nummer des Messgeräts und der entsprechende Raum festgehalten werden. Die Experten empfehlen zudem, den Ableser nach den von ihm gemessenen Werten zu fragen und mögliche Differenzen bestätigen zu lassen. Einige Abrechnungsfirmen erstellten nach wie vor Belege des Ableseprotokolls.

Reinlassen oder nicht reinlassen?

Der Besuchstermin des Ablesers muss dem Mieterbund zufolge mindestens zehn bis 14 Tage im Voraus angekündigt werden. Mieter müssen ihn dann in die Wohnung lassen. Kann der Termin nicht eingehalten werden, wird im Abstand von mindestens 14 Tagen ein weiterer Termin angeboten. Wird ein zweiter oder gar dritter Termin nötig, müssen Mieter die Kosten hierfür nur ausnahmsweise zahlen. Dies sei der Fall, wenn der Mieter die ursprünglichen Termine „schuldhaft“ habe platzen lassen. Die Heizungsableser haben zudem nie das Recht, für die zweite oder dritte Anfahrt sofort zu kassieren.

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