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Datendiebstahl: So gehen Online-Betrüger vor

Wenn sie ein Paket erhalten, zerreißen manche sofort den Adress-Aufkleber mit ihrem Namen. Hysterie? Andere veröffentlichen Name, Adresse, Beruf und Geburtsdatum auf ihrer Website. Leichtfertigkeit? Wie geht man mit seinen Daten richtig um? Hier erklären wir, welche Informationen Online-Betrüger wirklich brauchen und wie sie vorgehen.

Britta O. erhält regelmäßig Briefe von Inkassofirmen. Für sie ist das schon Alltag. Wenn sie abends vom Büro nach Hause kommt, leert die den Briefkasten. zwei- bis dreimal pro Woche ist eine Mahnung von einem Unternehmen dabei, das versucht, Rechnungsbeträge einzutreiben. Für Rechnungen, die sie nie erhalten hat. Für Waren, die sie nie bestellt hat. Britta O. nimmt es mittlerweile schulterzuckend hin. Sie hat sich in Internetforen und bei der Verbraucherzentrale informiert und weiß, was sie zu tun hat. Bis zu 400 Arbeitsstunden kann das kosten, hatte ihr der freundliche Verbraucherschützer gesagt. “Die habe ich bald erreicht”, sagt sie müde.

Online-Betrüger kaufen in Online-Shops und Versandhäusern Waren mit fremden Identitäten und lassen sie sich an eine “abweichende Lieferadresse” schicken. Dort greifen sie die Produkte ab – entweder über tote Briefkästen an verlassenen oder abgelegenen Grundstücken oder über eine Komplizenschaft mit Anwohnern. Wenn etwa in einem Mietshaus ein Nachbar die Sendung annimmt – womöglich unter falschem Namen -, gilt sie als “sicher zugestellt”.  Post, Zustelldienst und Händler fragen da nicht mehr nach.

Prinzip Versuch-und-Irrtum bei Identitätsdiebstahl

Die fremde Identität fischen organisierte Kriminelle zumeist aus dem Internet. Sie bestellen systematisch unter falschem Namen und zwar so häufig, dass es zwar oft nicht klappt, aber immer ein lukrativer Teil hängen bleibt. Deshalb ist die Gefahr groß, dass statistisch jeder Verbraucher mal betroffen ist.

Namen, Adressen und Geburtsdaten erfahren sie über Firmenhomepages, private Websites, Verzeichnisse und soziale Netzwerke wie Xing und Facebook. Auch Personensuchmaschinen wie Yasni und 123people erleichtern den Datenmissbrauch. Wer seine Daten schützen will, geht sparsam mit ihnen um.

Für eine Bestellung benötigen die Daten-Diebe mindestens Vor- und Zuname und Adresse. Auf Basis des Namens erstellen sie einen seriös erscheinenden Free-Mail-Account, über den die Bestellungen abgewickelt werden. Wissen sie auch das Geburtsdatum, können sie sogar Waren über 100 Euro bestellen. Denn ab dieser Summe beginnen viele Versandhändler, Bonitätsprüfungen durchzuführen: Dafür ist das Geburtsdatum eine Pflichtangabe. Diese Anfragen der Händler bei Schufa, Creditreform etc. erfolgen ohne Wissen des Bestellers.

Wer Geld haben will, muss den Grund beweisen

Wer wie Britta O. Rechnungen oder Mahnungen erhält, ohne etwas bestellt zu haben, ist nicht zur Zahlung verpflichtet. Der Rat des Bundesjustizministeriums: “Sollten Sie den Eindruck haben, jemand könne Ihren Namen unbefugt benutzt haben, ist es besonders ratsam, sich mit dem Rechnung stellenden Unternehmen in Verbindung zu setzen.”  Teilen Sie dem Händler schriftlich mit, dass Sie keine Vertragserklärung abgegeben haben und fordern Sie ihn auf darzulegen, wann, wie und mit welchem Inhalt der Vertrag geschlossen wurde.

Hat der Händler ein Inkassounternehmen eingeschaltet, lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen  –  auch wenn mit der Schufa, dem Gerichtsvollzieher oder einer gerichtlichen Vorladung gedroht wird.

Behauptet eine Firma, ein Vertrag sei zustande gekommen, muss sie das letztlich beweisen. Es ist empfehlenswert, auf Inkasso-Briefe schriftlich zu antworten, dass man keinen Vertrag geschlossen hat. Sollte ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt werden, müssen Sie dagegen Widerspruch einlegen. Das Gericht prüft in dieser Phase des Verfahrens nicht, ob der Anspruch wirklich besteht. Wird binnen zwei Wochen kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid.

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