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Angehöriger gestorben – Wie Sie mit der Lebensversicherung umgehen

Angehöriger verstorben – was tun? Hinterbliebene müssen sich zügig bei der Lebensversicherung melden. Bei manchen kommt es sogar auf Stunden an.

Der Vertrag mit der Lebensversicherung endet, wenn der Verstorbene die versicherte Person war. Die Versicherungssumme wird an den Bezugsberechtigten gezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer, der nicht versicherte Person war, wird die beim Vertragsabschluss bestimmte Person neuer Versicherungsnehmer.

Wurde niemand eingetragen, fällt der Vertrag an die Erben. Die Meldung des Todesfalls muss „unverzüglich“ erfolgen, das sind je nach Tarif 24 bis 72 Stunden. Beim Versicherer vorgelegt werden müssen: der Versicherungsschein im Original, die Sterbeurkunde und Zeugnis über Todesursache und Verlauf der Krankheit. Angehörige sollten Kopien anfertigen und die Originale per Einschreiben (Rückschein) senden.

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